Führerscheinklassen
Bei uns kannst Du auf zwei oder vier Rädern in die Freiheit starten. Unser Team aus erfahrenen FahrlehrerInnen bietet alle Führerscheine der B- und A-Klassen an. Unter den B-Klassen werden alle PKW und kleine Anhänger zusammengefasst; zu den A-Klassen gehören Zweiräder aller Art.
Unsere FahrlehrerInnen machen Dich mit viel Geduld und Einfühlungsvermögen fit für die Fahrprüfung. Zu unserer Fahrschulflotte gehören in den B-Klassen zwei Schaltfahrzeuge (Cupra Formentor 2 sowie Leon 1,6 TDI) und ein Automatikfahrzeug (Toyota Corolla).
In den Motorradfahrstunden bieten wir unseren FahrschülerInnen insgesamt vier moderne Motorräder an, um das theoretische Wissen auch in der Praxis zu erproben:
Klasse A – KTM Duke 790 & 890
Klasse A1 – KTM Duke 125
Klasse A2 – KTM Duke 390
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Wir freuen uns auf Deine Kontaktaufnahme.
PKW
B | PKW, LKW und andere Kfz bis 3,5 t
Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Eingeschlossen: dreirädrige Kfz (z.B. Trikes) (nur im Inland)
BE | Klasse B mit Anhänger bis 7 t
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit (Sattel-)Anhänger bis 3.500 kg
Mindestalter: 18 Jahre
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
B197 | PKW Automatikführerschein
Führerschein für das Führen von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe
Mindestalter: 18 Jahre
Motorräder der Klasse A1 (nur in Kombination mit einem Führerschein der Klasse B)
Mindestalter: 18 Jahre
B96 |Klasse B mit schweren Anhänger
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg (als zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination dürfen 4.250 kg nicht überschritten werden)
Mindestalter: 18 Jahre
Motorrad
AM | Kleinkrafträder bis 45 km/h
Leichte zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B (Mopeds) mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und bis zu 5 PS. Das Fahrzeug darf bauartbedingt nicht mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit haben.
Mindestalter: 15 Jahre
A1 | Leichtkrafträder bis 15 PS und 125 ccm
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung, die nicht 11 kW überschreitet.
Mindestalter: 16 Jahre
A2 | Motorräder bis 35 kW / 48 PS
Krafträder mit einem Hubraum bis 35 kW.
Mindestalter 18 Jahre
A | Motorräder ohne Beschränkung
Alle Krafträder.
Mindestalter: 18 Jahre